Einsatz Nr. 80/2022 (RüstEinh Nr. 49)
24.07.2022 um 15:05 Uhr
“Schwerer Verkehrsunfall auf A1 fordert ein Todesopfer”

24.07.2022 – Zu einem schweren Verkehrsunfall auf der A1 in Höhe AS Hemelingen wurde die Rüsteinheit der FF Huchting am Sonntagnachmittag um 15:05 Uhr alarmiert.
Auf Grund der Kollision der zwei Fahrzeuge wurden zwei Personen zum Teil schwer verletzt eingeklemmt. Für eine Person kam leider jede Hilfe zu spät. Drei weitere Personen kamen mit leichteren Verletzungen davon.
Wenige Minuten nach der Alarmierung machte sich die Rüsteinheit auf den Weg zur Einsatzstelle. Beim Eintreffen war bereits ein Großaufgebot an Rettungskräften vor Ort und die eingeklemmten Personen aus den Fahrzeugen befreit. Ein Fahrzeug wurde durch die Rüsteinheit gesichert und von der Stromversorgung getrennt. Auf Grund der Vielzahl der Einsatzkräfte konnte die Rüsteinheit nach kurzer Zeit wieder aus dem Einsatz entlassen werden.

Erschüttert sind wir von der Tatsache, dass wir auf der Heimfahrt miterleben mussten, wie sich gaffende Menschen auf der Gegenfahrbahn an dem Leid anderer ergötzen, um ihre Sensationslust zu stillen und sogar billigend in Kauf nehmen den Verkehr ins Stocken zu bringen. Ein Glück, dass dadurch dieses Mal nicht ein weiterer Verkehrsunfall resultiert ist.

Im Bereich der technischen Hilfeleistung und Rettung unterscheidet man zwischen den zwei Begrifflichkeiten “eingeschlossen” und “eingeklemmt”. Bei eingeschlossenen Personen ist der Fahrgastraum in der Regel durch einen Aufprall so deformiert, dass sich Türen nicht mehr auf herkömmlichen Weg öffnen lassen. Die Person an sich ist aber in der Lage sich innerhalb des Fahrgastraumes frei zu bewegen und könnte bei sich öffnenden Türen aus dem Fahrzeug befreit werden. Ist die Rede von eingeklemmten Personen, so hat sich der Fahrgastraum und die Struktur des Fahrzeuges so deformiert, dass Personen wortwörtlich in den Bauteilen eingeklemmt sind. Nach dem Schaffen einer Zugangsöffnung muss dann in der Regel schweres technisches Gerät für die Rettung eingesetzt werden.

Liebe Mitmenschen, wir werden nicht müde die täglichen Radiosendungen zu zitieren: „Bei Stau – Rettungsgasse bilden“. Sobald sich der Verkehr auf Schrittgeschwindigkeit reduziert hat, sollten die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur bereits äußerst links fahren, alle anderen Fahrspuren sollten sich bereits äußerst rechts befinden, sodass eine Rettungsgasse für Polizeifahrzeuge, Rettungswagen, Feuerwehrfahrzeuge, Krane und Bergungsfahrzeuge frei ist – denn diese kommen alle in der Regel nicht mit Motorrädern sondern mit Großfahrzeugen. Auch wenn Fahrzeuge die Rettungsgasse passiert haben, bleibt diese bestehen, da Sie als Fahrzeugführer natürlich nicht wissen können welche weiteren Einsatzkräfte sich noch auf der Anfahrt befinden oder nachgefordert werden. Die Rettungsgasse wird erst aufgelöst, wenn sich der gesamte Stau in einen fließenden Verkehr zurückverwandelt. Auch ein Standstreifen darf zur Bildung der Rettungsgasse mitgenutzt werden. Wenn erst das Rangieren angefangen wird, sobald der Verkehr steht, gehen den Rettungskräften und vor allem den Menschen, die auf dringende Hilfe angewiesen sind, wertvolle Sekunden und Minuten verloren. Ein sich noch in Fahrt befindliches Fahrzeug lässt sich deutlich schneller nach außen versetzen als ein stehendes… Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Eingesetzte Fahrzeuge:
LF 20 (43/44-2)
RW (43/52-1)

Weiterführende Links:

Weser Report
Pressemitteilung Polizei Bremen via Presseportal”

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