Rauchmelder retten Leben

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Nach der Statistik des Deutschen Feuerwehrverbandes gab es im Jahr 2015 367 Brandtote zu beklagen – einige von diesen Opfern hätten durch Rauchwarnmelder gerettet werden können.
Die Gefahr ist heimtückisch und überrascht uns insbesondere im Schlaf. Die größte Gefahr bei einem Brand geht nicht vom Feuer selbst aus – sondern von den hochtoxischen und sauerstoffverdrängenden Rauchgasen. Oftmals wird der menschliche Körper im Schlaf bewusstlos, noch bevor er überhaupt durch die sich verändernde Umgebung aufgeweckt wird oder ist den giftigen Gasen bereits so lange ausgesetzt, dass er kurz nach dem Aufwachen bewusstlos wird und stirbt. Denn mit jeder Sekunde in der giftigen Atmosphäre sinkt die Überlebenschance.


Sie sollten Rauchmelder also nicht als ein nötiges Übel ansehen – sondern als eine technische Einrichtung, die zwischen Leben und Tod entscheiden kann… Zwischen Ihrem Leben, dem Leben Ihrer Kinder, dem Leben ihrer Eltern und Verwandtschaft sowie dem Leben Ihrer Freunde. 

Gibt es eine Rauchmelderpflicht?

Ja. In allen 16 Bundesländern ist der Einsatz von Rauchwarnmeldern inzwischen verpflichtend. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht in der jeweiligen Landesbauordnung. Für Bremen ist diese bereits seit 2010 im §48 BremLBO geregelt uns besagt, dass alle Neubauten ab dem 01.05.2010 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Für Bestandsbauten gab es noch eine Übergangsfrist, die bereits abgelaufen ist. Seit dem 01.01.2016 müssen alle privat genutzten Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Wer ist für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich?

Das Gesetz besagt, dass die Eigentümer für die Anbringung der Rauchmelder in den Wohnungen bis zum 31.12.2015 zuständig sind. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
Die Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) sind für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Im Fall, dass der Vermieter die Wartung der Rauchmelder selbst übernimmt, kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.


Wie viele Rauchwarnmelder benötige ich?

§48 Absatz 4 BremLBO besagt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Haben Sie also ein Schlafzimmer und zwei Kinderzimmer, die über einen Flur zugänglich sind, benötigen Sie 4 Rauchmelder in Ihrer Wohnung.

Die LBO bezieht sich hier auf eine Mindestanforderung. Bitte beachten Sie die Herstellerangaben auf Rauchwarnmeldern. Hier sind zum Beispiel auch die maximalen Abstände zwischen zwei Rauchwarnmeldern angegeben.


Gibt es verschiedene Arten von Rauchwarnmeldern?

Ja. Rauchwarnmelder unterscheiden sich durch die verbaute Sensorik zur Brandraucherkennung. Der optische Rauchwarnmelder kommt in den meisten Wohnungen zum Einsatz. Er funktioniert nach dem Streulichtverfahren, also optisch. Im Gerät befinden sich eine Diode, die als Lichtquelle dient, und ein Fotolement. Gelangen Rauchpartikel in die Messkammer, wird das Licht auf die Fotozelle reflektiert und Alarm ausgelöst.

Ionisationsmelder dagegen haben einen geringen radioaktiven Strahler in sich verbaut, der die Luft in der Messkammer ionisiert. Durch eine angelegte elektrische Spannung wird ein sogenannter Ionisationsstrom erzeugt. Gelangt nun Brandrauch in die Kammer wird durch den Melder eine Veränderung des Ionisationsstroms gemessen und der Alarm ausgelöst. Auf Grund der radioaktiven Bauteile müssen Ionisationsmelder in Deutschland gesondert entsorgt werden.

Das Herz eines Hitzemelders besteht aus elektrischen wärmeempfindlichen Widerständen. Je nach Bauart können die Melder entweder auf eine vordefinierte Temperaturschwelle oder aber auf einen bestimmten Temperaturanstieg in einer festgelegten Zeit reagieren. Hitzemelder sind kein Ersatz für einen Rauchmelder, da sie ein späteres Ansprechverhalten aufweisen als die sensiblen Messkammern der Rauchwarnmelder. Vielmehr eignen sich Hitzemelder für Bereiche in denen mit einer Vielzahl von Fehlalarmen von Rauchwarnmeldern zu rechnen ist. Küchen, Badezimmer oder Werkstätten zählen beispielsweise hierzu.

Die moderne Funktechnik hat bereits eine Vielzahl von Funkrauchmeldern hervorgebracht. Eine Funktionalität die bewirkt, dass wenn ein Rauchmelder der Funkkette einen Brand detektiert, auch die restlichen Rauchwarnmelder ausgelöst werden. So kann auch raum- oder geschossübergreifen schnell vor einem Brand gewarnt werden.

Die allermodernste Generation bringt inzwischen funknetzbasierte Rauchwarnmelder auf den Markt – sogenannte SmartHome Rauchwarnmelder. Detektiert ein Melder Brandrauch, so wird nicht nur der Alarm ausgelöst, sondern ebenso eine entsprechende Nachricht per App an den Nutzer versendet.


Worauf sollte ich beim Kauf eines Rauchwarnmelders achten?

Zunächst einmal sollten Sie bedenken, dass Sie den Rauchwarnmelder nicht in Ihrer Wohnung installieren, um einer Gesetzesbestimmung gerecht zu werden. Sie installieren diesen, um Ihr Leben sowie auch das Leben Ihrer Familie zu schützen. Sparen Sie also nicht am falschen Ende – Ein paar Euro mehr für ein gerettetes Menschenleben sind durchaus lohnenswert.

Lebensdauer und Beschaffenheit der Batterie
Viele Rauchmelder haben eine fest installierte Batterie, die nicht ausgetauscht werden kann. Ist die Batterie leer, muss also das ganze Gerät ausgetauscht werden. Trotzdem muss das kein Nachteil sein, denn viele Batterien haben eine Lebensdauer zwischen fünf und zehn Jahren. Generell sollten Brandmelder sowieso alle zehn Jahre komplett ausgetauscht werden. Weiterer Vorteil bei fest installierten Batterien besteht darin, dass die Batterie gar nicht erst ausgewechselt werden muss. In vielen Haushalten fängt der Rauchmelder wegen zu geringer Betriebsspannung an zu „piepsen“, die Batterie wird entfernt, und es dauert Tage oder Wochen bis man die nötige Zeit gefunden hat den Batteriewechsel durchzuführen.

Garantieleistung
Wichtig bei der Entscheidung ist auch die Garantieleistung. Bei einem guten Rauchmelder sollte sich die Garantie auf die gesamte Lebenszeit der ersten Batterie erstrecken. Das sollte die Sicherheitsstandards des Herstellers gewährleisten.

Betriebsbereitschaft im Brandfall
Die schnelle Reaktion im Brandfall ist bei einem Rauchmelder das Wichtigste. Bestimmte Zertifizierungen und TÜV-Labels geben Auskunft über den technischen Zustand und die Funktionsfähigkeit der Feuermelder.

Optik
Die Optik eines Rauchwarnmelders sollte nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die meisten Rauchwarnmelder verfügen allerdings über eine integrierte Indikatorleuchte, die in Abständen von 30-60 Sekunden kurz rot blinkt und unter anderem die Betriebsbereitschaft darstellt. Wer einen leichten Schlaf hat oder sich durch ein kurzes Blinken in Schlafräumen gestört fühlen könnte, sollte sich nach speziellen Rauchwarnmeldern für Schlafzimmer umschauen.


Auf welche speziellen Zertifizierungen sollte ich achten?

Da ein Rauchwarnmelder Sie über viele Jahre hinweg zuverlässig und sicher schützen soll, sollte man darauf achten, dass entsprechende Zertifizierungen vorliegen und Normen eingehalten werden. Schließlich will man im Brandfall keine Plastikattrappe, sondern einen funktionierenden Rauchwarnmelder an der Decke hängen haben.
Achten Sie also insbesondere auf diese Gütesiegel:


Die VdS Schadenverhütung GmbH gehört zum Gesamtverband der Versicherungswirtschaft und testet unter anderem auch Brandmelder. Eine Rauchmelder Zertifizierung durch den VdS gilt hierzulande als wohl wichtigstes Qualitätsmerkmal für Sicherheits- und Brandmeldetechnik.


Mit dem Label „Q für Rauchmelder“ werden nur solche Geräte versehen, die erwiesenermaßen besonders hohen Standards gerecht werden. Es handelt sich dabei also um hochklassige Produkte, die über den Standard hinausgehen und ein besonders hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit bieten. Um dieses Label tragen zu dürfen, müssen die Geräte verschärfte Tests bestehen, die insbesondere die Langlebigkeit des Geräts bei fortbestehender Funktionalität prüfen. Diese verschärften Prüfungen werden entweder von der VdS oder vom KRIWAN vorgenommen. Dementsprechend sollte ein Qualitätslabel “Q“ immer mit einer Zertifizierung durch VdS bzw. Kriwan Testzentrum einhergehen.


Wie jedes technische Gerät muss ihr Rauchwarnmelder über das sogenannte CE-Kennzeichen verfügen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Qualitätsprüfung, sondern um einen EU-weiten Standard von technischen Geräten. Rauchwarnmelder, die das VdS oder Q-Label aufweisen, werden auch immer über eine CE-Kennzeichnung verfügen.